dieses Foto zeigt eine Blüte einer Orchidee

Kosten

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, so dass die anfallenden Gebühren absehbar sind. Scheuen Sie sich daher bitte nicht, gerne auch bei einem telefonischen Erstgespräch, nach den ungefähren Kosten zu fragen.

Erstberatung

Für eine Erstberatung wird generell ein Betrag in Höhe von 80,00 € bis zu 190,00 €, je nach Umfang und Schwierigkeit der Rechtsfrage, berechnet.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese die Kosten eines Rechtsstreits. Gerne stellen wir für Sie die Deckungsanfrage und erledigen sämtliche Formalitäten.

Prozesskostenhilfe

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen weder Anwalts- noch Gerichtskosten bezahlt werden. In diesem Falle kann die Scheidung ausgesprochen werden, ohne dass Kosten auf den Antragsteller zukommen.

Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in einem vorgegebenem Formular abzugeben. Die Entscheidung, ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird, obliegt dem Gericht. Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten, senden wir Ihnen gerne die entsprechenden Formulare zu. Sie füllen dieses aus und schicken es mit Belegen, wie Einkommensnachweise, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Mietvertrag und Nachweise über Schulden bzw. Vermögen an uns zurück.

Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie umfassend!

Kanzlei Odenthal | Adenauerallee 132a | 53113 Bonn