dieses Foto zeigt eine Frau mit einem Baby

Kindesunterhalt

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts sind die Einkünfte sowie die Vermögensverhältnisse der Eltern ausschlaggebend.
Unterhaltsrechtlich relevant ist das sog. bereinigte Nettoeinkommen. Bei dem bereinigten Nettoeinkommen ist zu überprüfen,
welche vermögenswerte Positionen unterhaltsrechtlich abzugsfähig sind.

Des Weiteren hat sich in der Praxis der Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder an den Leitlinien der Oberlandesgerichte zu bemessen.
Pauschaliert kann der Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt werden.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine vollständig ausgearbeitete Unterhaltsberechnung.

Kanzlei Odenthal | Adenauerallee 132a | 53113 Bonn