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Ehevertrag

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt Ihnen ein Ehevertrag?

Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags sind vielfältig. So können die Eheleute
bereits vor der Eheschließung aber auch während der Ehezeit ihre Rechtsverhältnisse
durch einen Ehevertrag regeln. In einem Ehevertrag können unter anderem
vermögensrechtliche Regelungen, Unterhaltsregelungen sowie Vereinbarungen
hinsichtlich des Güterstandes und des Versorgungsausgleichs getroffen werden.

Bei den zutreffenden Absprachen sind die Parteien frei. Stets zu beachten ist jedoch die
Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Eheverträgen. Eine Unwirksamkeit von
Eheverträgen ist dann gegeben, wenn eine strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners
gegeben ist und diese unter Ausnutzung zu sehr einseitigen Regelungen geführt hat.

Zu beachen ist, dass Ehevertäge der notariellen Form bedürfen. Die notarielle Form kann
lediglich durch einen gerichtlichen Vergleich im Rahmen eines Gerichtsprotokolls ersetzt
werden.

Sprechen Sie uns gerne an, wir werden Ihnen einen individuell auf Sie zugeschnittenen
Ehevertrag gestalten.

Kanzlei Odenthal | Adenauerallee 132a | 53113 Bonn